Die Räume der Schule können an den Wochenenden und Feiertagen sowie während der Schulferien nicht genutzt werden.
Privatanlässe werden nicht gestattet.
Bedingungen und weitere Informationen:
Verordnung über die Benutzung und Gebühren für die Allmend, gemeindeeigene Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen
Freinacht- und Gelegenheitswirtschaftsgesuch