Verkehrshütchen mit Parkverbot zum Zügeln
Objekt | |
Verkehrshütchen mit Parkverbot zum Zügeln |
Beschreibung | |
Ein Verkehrshütchen (Pylone) besteht aus einem Hütchen und einem Metallgestell mit Angabe des Tages, der Uhrzeit und der Richtung der Sperrung sowie einem Parkverbotsschild (siehe Bilder).
Die Verkehrshütchen können von Privatpersonen gratis für den Güterumschlag, wie z.B. für einen Umzugswagen, bezogen werden.
Die Verkehrshütchen müssen mindestens 48 Stunden vor der Absperrzeit aufgestellt werden und sind entsprechend vorher beim Werkhof abzuholen. Sie werden nicht durch die Mitarbeiter des Werkhofs geliefert oder aufgestellt.
Die Abklärungen, ob der Platz abgesperrt werden darf, sind vorgängig vom Benutzer selbst, entweder beim Vermieter (Privatplatz) oder bei der Gemeindepolizei (Strassenareal) in eigener Verantwortung, abzuklären.
Das Material muss in gleicher Weise zurückgebracht werden wie bezogen.
Bitte geben Sie die Reservationszeit ab Abholtag bis Rückgabetag ein.
Bedingungen und weitere Informationen:
Verordnung über die Ausleihe und Vermietung von gemeindeeigenem Mobiliar und Gerätschaften
Gebührenordnung für Gemeindematerial
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Kategorie | |
Material |
Standort | |
Werkhof Arlesheim |
Adresse | |
Dornwydenweg 7
4144 Arlesheim
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Telefon | |
061 706 95 95 |
Homepage | |
www.arlesheim.ch |
Kontakt | |
Gemeindeverwaltung Arlesheim
Werkhof
Sekretariat
Dornwydenweg 7
4144 Arlesheim
Tel. direkt 061/706 95 95
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E-Mail | |
werkhof@arlesheim.bl.ch |
Kontakt Telefon | |
061 706 95 95 |
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