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Adress- und Datensperre

Einwohnerinnen und Einwohner können eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten beantragen. Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Folgende Auskünfte werden trotz Adress- und Datensperre erteilt:

  • Auskünfte an andere Amtsstellen, sofern sie einen Rechtsanspruch darauf haben.
  • Auskünfte an private Personen und Institutionen, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert (§22 Absatz 2 IDG).

Die Stadt Bülach betreibt keinen Handel mit Adressen für Werbe- oder Marketingzwecke.


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Zuständige Unterinstanz: Stadtbüro (Einwohnerdienste)
Zuständige Instanz: Bevölkerungsdienste
Zuständige Oberinstanz: Bevölkerung und Sicherheit

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