Bülach - 2.1 Lärmintensive Bauarbeiten
Füllen Sie das Formular vollständig aus.
Ohne Bewilligung gelten die Ruhezeiten montags - freitags von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr, samstags von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen verboten. Zur Bestellung
zur Übersicht
|