Bülach - 2.1 Lärmintensive Bauarbeiten
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Ohne Bewilligung gelten die Ruhezeiten
montags - freitags von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr,
samstags von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr sowie
an Sonn- und allgemeinen Feiertagen verboten.
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