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Fristerstreckung Steuererklärung
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Sie wünschen eine Fristerstreckung, dann lesen Sie bitte die folgenden Zeilen und tragen Ihre Daten ins Onlineformular ein.
Verfahren
Unbedingt zu beachten:
  • die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen.
  • Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzugeben. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
  • Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
  • Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einzureichen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich
Betrifft Steuererklärung der Steuerperiode
2022
Identifikation
(13-stellig im Format 756.0000.0000.00)
Fristerstreckung wird beantragt bis
 
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