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Handlungsfähigkeitszeugnis (Schritt 1 von 2)
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Bitte beachten:
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt 2-3 Arbeitstage in Anspruch.
Preis: 30.00 Fr. (inkl. Bearbeitungsgebühr 10 Fr.)
Sprache
Personalien
* Eingabe obligatorisch