Die MZH steht einheimischen Vereinen und auswärtigen Organisationen (Verbände), bei denen unsere Vereine Verbandsmitglied sind für folgende Verwendungszwecke grundsätzlich zur Verfügung:
Sport
Delegierten- und Generalversammlungen
Konzerte und Theater
Vereins- und Unterhaltungsabende
Galaabende
Lottos
Ausstellungen
über nicht definierte Fälle wird sinngemäss entschieden
Für kommerzielle Festanlässe wie Discos, Guggenmusikfeste, Feste mit Barbetrieb und vergleichbare Anlässe steht diese Halle nicht zur Verfügung.
Die MZH steht Privaten nur für die Durchführung der Hochzeitsfeier zur Verfügung. Der Vermietung wird nur zugestimmt, wenn mindestens ein Ehepartner seine Papiere in Raron deponiert hat.
Für kommerzielle Anlässe wird eine Mietgebühr über CHF 250.-- in Rechnung gestellt.