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Handlungsfähigkeitszeugnis (Schritt 1 von 2)
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Bitte beachten:
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt 2-3 Arbeitstage in Anspruch.
Preis:
20.00 Fr.
Verfahren
Bei Online-Zahlung übermitteln wir Ihnen nach Abschluss der Bestellung das digital signierte Dokument mittels verschlüsselter eMail-Nachricht. Sie erhalten per SMS einen Code, den Sie zur Abholung der Nachricht benötigen.
Sprache
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