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Leumundszeugnis (Schritt 1 von 2)
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Das Leumundszeugnis gibt gemäss § 71 Gemeindegesetz Auskunft über die Niederlassung. Angaben über den Ruf haben Sie selber beizubringen. Insbesondere gibt das Leumundszeugnis keine Auskunft über allfällige strafrechtlichen Vorgänge und Eintragungen im Strafregister.
Preis:
20.00 Fr.
Verfahren
Bei Online-Zahlung übermitteln wir Ihnen nach Abschluss der Bestellung das digital signierte Dokument mittels verschlüsselter eMail-Nachricht. Sie erhalten per SMS einen Code, den Sie zur Abholung der Nachricht benötigen.
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