Einbürgerung von Schweizern (Familie)
Sie besitzen bereits die Schweizer Staatsbürgerschaft und möchten das Bürgerrecht der Gemeinde Sevelen erwerben? Wenn sie mindestens fünf Jahre in der Gemeinde Sevelen wohnen, kommt das Verfahren der 'Besonderen Einbürgerung' zur Anwendung. Sofern Sie schon Kantonsbürger sind, entscheidet der Einbürgerungsrat abschliessend über Ihre Einbürgerung. Sind Sie noch nicht Bürger des Kantons St. Gallen, ist zusätzlich ein Beschluss der Regierung erforderlich.
Details erfahren Sie im Merkblatt.
Datum: | 5. Apr. 2019 |
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