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Bürgerhalle/Höfli - Rathaus Zofingen



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Objekt   Bürgerhalle/Höfli - Rathaus Zofingen
Beschreibung  

Raum und Innenhof in historischem Gebäude an zentraler Lage in der Zofinger Altstadt. Parkplätze in unmittelbarer Nähe und Altstadt-Parking beim Bahnhof einige Gehminuten entfernt. Insbesondere geeignet für Aperitifs und Stehimbisse. Der Innenhof ist nicht rollstuhlgängig. Da es sich um ein historisches Gebäude handelt, entsprechen insbesondere die sanitären Anlagen nicht dem heute üblichen Standard.
max. 100 Personen, Fläche Bürgerhalle 84 m²; Höfli 60 m²

Standort Rathausgasse 4, Parterre 
 
Benützungsvorschriften: Innenhof nicht rollstuhlgängig. Die Benützung des Lokals (inkl. Aufräumen durch die Mieter) ist längstens bis 22.00 Uhr erlaubt. Die Belegung des Lokals ist auf 4 Stunden beschränkt inkl. Anlieferungen, Einrichten und Aufräumen.

Während den Vorbereitungsarbeiten ist Rücksicht auf andere Benützer des Rathauses zu nehmen. Das Öffnen und Schliessen der Räumlichkeiten ist Sache des Benutzers.Das Rauchen in der Bürgerhalle ist verboten (im Innenhof erlaubt). Die Räume sind so zu verlassen, wie sie angetreten wurden. Nach der Veranstaltung sind die Bürgerhalle bzw. das Höfli und die Toiletten aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Der Kehricht ist auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Abrechnung für ev. Reinigungsarbeiten, die das normale Mass übersteigen, werden in Rechnung gestellt (gemäss Aufwand bzw. Arbeitsrapport). Anlieferungen von Partyservice und/oder Getränkelieferanten müssen ausdrücklich an die Adresse "Rathausgasse 4" (Eingang bei Justizia) erfolgen und von den Mietern direkt innerhalb ihrer Benützungsdauer entgegengenommen werden. Allfällige Retouren müssen vom Lokalmieter selber vorgenommen (Partyplatten, Leergut, usw.) werden. Das Parkieren vor dem Rathaus ist nicht erlaubt. Der Platz vor dem Rathaus ist lediglich für das Ein- und Aussteigenlassen der Gäste oder für die Anlieferung (Güterumschlag) vorgesehen. Wird das Rathaus verlassen, ist der Mieter verantwortlich, dass die Eingangstüre abgeschlossen wird.

Kosten (werden nach Anlass in Rechnung gestellt)
pro Stunde CHF 50.-
Interne Anlässe gratis

Vorlaufzeit für Reservation
14 Arbeitstage

Der Schlüssel kann während der Öffnungszeiten im Stadtbüro bezogen werden. Nach der Veranstaltung, spätestens aber am folgenden Arbeitstag muss der Schlüssel wieder zurückgebracht oder im Briefkasten Stadtbüro (in einem Couvert, nicht lose) eingeworfen werden. Folgekosten bei Verlust des Schlüssels werden in Rechnung gestellt.

Öffnungszeiten Stadtbüro:
Montag – Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr
Donnerstag             08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Freitag                    11.00 – 16.00 Uhr (durchgehend)

Kontakt allgemeine Auskünfte zu Raum und Infrastruktur/Raumbesichtigungen
Herr Tom Eichenberger
Stadtweibel
Mobile: 079 471 22 41
tom.eichenberger@zofingen.ch

 

Kategorie   Versammlung / Infoveranstaltung
Standort   Zofingen Rathaus Parterre
Adresse   Rathausgasse 4
4800 Zofingen
Telefon   062 745 71 72
Homepage   www.zofingen.ch
Kontakt   Stadtbüro Bewilligungswesen
Stadthaus Kirchplatz
Kirchplatz 26
4800 Zofingen
E-Mail   bewilligung@zofingen.ch
Kontakt Telefon   062 745 71 72
Bedingungen   Bürgerhalle/Höfli - Nutzungsbedungungen (pdf, 164.4 kB)
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