Zufikerhuus Erdgeschoss
Benützung mit Restaurationsbetrieb / Wirtetätigkeit |
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Für die Benützung mit Restaurationsbetrieb (Kleinhandel mit Spirituosen an Einzelanlässen) sind die Vorschriften des Gastgewerbegesetzes zu beachten. Unter folgendem Link kann das nötige Formular ausgefüllt und direkt dem Amt für Verbraucherschutz übermittelt werden. Das Formular ist vor dem Anlass der Gemeindekanzlei zuzustellen.
https://www.ag.ch/app/aem/forms/getForm?formId=dfea49f2-7c31-46cf-81af-212b0b189a3b&mode=prod
Das Zufikerhuus wird nur an volljährige Personen vermietet.