Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Zufikon
Die im Geltungsbereich aufgeführten Schul- und Sportanlagen dienen in erster Linie dem stundenplanmässigen Unterricht der Schule Zufikon sowie der Gemeinde Zufikon. Soweit sie durch den Schulbetrieb oder die Gemeinde nicht belegt werden, stehen sie den Vereinen zur Verfügung.
Die Schul- und Sportanlagen werden nicht für Privatanlässe vermietet.
Für Übernachtungen stehen die Turnhallen und Schulräume nicht zur Verfügung. Als Ausnahmen gelten Aktivitäten der Schule, die von Lehrpersonen durchgeführt werden.
Die Gebühren werden durch den Gemeinderat festgelegt, siehe Benützungsgebühren für Innen- und Aussenanlagen im Benützungsreglement.
Die Kosten für Hauswartsentschädigung, Reinigung und Saalwache werden nach Aufwand verrechnet.
Wird die Küche in der Turnhalle A mitbenützt, kontaktieren Sie für die Schlüsselübergabe bitte den Verwalter Küche, Herrn Roger Hottinger, 079 333 23 19.
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